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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Arbeitgeber

AGB gültig ab 01.09.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die nicht-exklusive Zusammenarbeit des Arbeitgebers ('Auftraggeber') mit der TOK talent operating knowledge UG ('TOK UG') zur Unterstützung bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis einzelner Aufträge für die Vermittlung von Kandidaten für bestimmte, vom Auftraggeber definierte Positionen.

1. Allgemeine Definitionen

In dieser Vereinbarung werden nachstehende Begriffe mit der folgenden Bedeutung verwendet: 'Kandidat' ist eine natürliche Person, die zum Zweck der Anstellung beim Auftraggeber vorgestellt wird. 'Vorgestellt' ist ein Kandidat, sobald TOK UG oder ein von TOK UG vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber den Namen des Kandidaten und/oder seine sonstigen individuellen Daten zum Zweck der Einstellung durch den Auftraggeber mündlich oder in Textform zur Verfügung stellen. 'Anstellung' ist die vertragliche Vereinbarung, mit der sich der Kandidat zu einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit, gleich welcher Art, für den Auftraggeber verpflichtet (zum Beispiel durch Berater-, Dienst-, Arbeits- oder gesellschaftsrechtlichen Vertrag).
'Bruttojahreseinkommen' ist das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt, das dem Kandidaten vom Auftraggeber für die ersten 12 Monate seiner Tätigkeit im Rahmen der Anstellung gezahlt werden soll. Zusätzlich umfasst das Bruttojahreseinkommen auch alle anderen vertraglich vereinbarten Zahlungen an den Kandidaten im Rahmen der Anstellung, die wirtschaftlich den ersten 12 Monaten der Tätigkeit zuzurechnen sind, wie z.B. 13. und 14. Monatseinkommen, Gratifikationen, Provisions- oder Bonuszahlungen, sowie Gewinnbeteiligungen, und andere zugunsten des Kandidaten erfolgende Zahlungen, sofern diese steuerlich als Gehaltszahlungen zugunsten des Kandidaten anzusehen sind.
'Probezeit' ist die zwischen Auftraggeber und Kandidat anfänglich vertraglich vereinbarte Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit diese einen Zeitraum von sechs Monaten ab der in der Anstellung vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des vorgestellten Kandidaten beim Auftraggeber nicht übersteigt.

2. Inhalte der Zusammenarbeit

2.1 Die Zusammenarbeit der Parteien betrifft von TOK UG angebotene digitale Online- und Mobile-App-Lösungen für das Zusammenführen von Auftraggeber und Kandidat im Human Resources- / Recruiting-Bereich ('Plattform').

2.2 Zur Nutzung von TOK UG registriert sich ein vertretungsberechtigter Ansprechpartner des Auftraggebers unter Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse und dem gewünschten Passwort. Hierin liegt das Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrages mit TOK UG. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch TOK UG zustande. Voraussetzung für die vollumfängliche Nutzung der Plattform ist, dass die Richtigkeit der E-Mail-Adresse dadurch bestätigt wird, dass ein an die benannte E-Mail-Adresse gesendeter Link betätigt wird und der Account durch einen Mitarbeiter von TOK UG freigeschaltet wird.

2.3 Ein einzelner Vermittlungsauftrag kommt ohne Bestätigung von TOK UG zustande, indem der Auftraggeber TOK UG - durch Einstellen einer Vakanz in die Plattform, aber auch auf anderem Wege - eine genaue Stellenbeschreibung ('Stellenprofil') und seine fachlichen und persönlichen Anforderungen an die zukünftige Fach- oder Führungskraft im Hinblick auf die zu besetzende Position mitteilt ('Anforderungsprofil') und die Höhe des im Erfolgsfalle geschuldeten Vermittlungshonorars bestätigt.

2.4 Der Auftraggeber darf in den Textfeldern für das Unternehmensprofil und für die Stellenbeschreibung keine Ansprechpartner oder Kontaktdaten aufführen. Im Übrigen ist der Auftraggeber bei der Gestaltung des Stellenprofils, des Anforderungsprofils und der Anbahnung und Abwicklung der Anstellung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, verantwortlich und stellt TOK UG von allen Schäden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen frei.

3. Leistungen von TOK UG

3.1 TOK UG wird den Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsauftrags bei der Suche nach geeigneten Kandidaten für das genannte Stellenprofil unterstützen. TOK UG bemüht sich mittels technischem Algorithmus, dem Auftraggeber nur solche Kandidaten vorzuschlagen, die das Anforderungsprofil des Auftraggebers erfüllen. TOK UG wird dazu grundsätzlich das Stellenprofil und das Anforderungsprofil auf der eigenen Plattform darstellen. Diese Kandidaten können dann über die Plattform Interesse an dem Stellenprofil bekunden. Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet.

3.2 TOK UG ist berechtigt, im Einzelfall von einer Veröffentlichung des Profils abzusehen und eine inaktive Vakanz zu löschen; in diesem Fall wird der Auftraggeber in Textform informiert. Zudem ist TOK UG auch ohne Mitteilung berechtigt, in dem Unternehmensprofil enthaltene Angaben über Ansprechpartner oder Kontaktdaten zu entfernen.

3.3 TOK UG verpflichtet die Kandidaten zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben in ihrem Bewerbungsprofil, kann die Richtigkeit dieser Angaben aber allenfalls stichprobenartig überprüfen. TOK UG überprüft auch nicht die Qualifikation der Kandidaten. Die Vorstellung eines Kandidaten durch TOK UG entbindet den Auftraggeber also nicht von dessen sorgfältiger Prüfung der Eignung zur Anstellung; er trägt die alleinige Verantwortung für die Kandidatenauswahl und Anstellung.

3.4 Der jeweilige Vermittlungsauftrag ist erfüllt und das Vermittlungshonorar ist verdient, wenn eine Anstellung zwischen dem Auftraggeber bzw. verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) des Auftraggebers und dem von TOK UG vorgestellten Kandidaten zustande gekommen ist.

3.5 Die von TOK UG angebotenen Dienste unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Die Form und Beschaffenheit der von TOK UG angebotenen Dienste kann sich daher von Zeit zu Zeit in zumutbarem Umfang ändern. TOK UG behält sich darüber hinaus vor, die Bereitstellung der Dienste (oder Funktionen innerhalb der Dienste) für einzelne oder alle Auftraggeber zeitweise oder dauerhaft einzustellen. TOK UG behält sich außerdem das Recht vor, nach eigenem Ermessen, jedoch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung und Speicherkapazitäten festzulegen. Es obliegt den Auftraggebern, die auf TOK UG eingestellten Daten anderweitig als Sicherheitskopie abzuspeichern, damit diese auf die Daten auch dann Zugriff haben, wenn diese bei TOK UG aufgrund einer etwaigen technischen Störung oder einer Einstellung des Dienstes oder Teilen desselben verloren gehen.

4. Entstehung eines Vermittlungshonorars

4.1 Bei Anstellung eines von TOK UG vorgestellten Kandidaten zahlt der Auftraggeber an TOK UG für die erfolgreiche Personalvermittlung das vereinbarte Vermittlungshonorar auf Basis des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten vereinbarten Bruttojahreseinkommens. Hierfür ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Anstellungsverhältnis beginnt.

4.2 Ein Vermittlungshonorar fällt jedoch nicht an, wenn der Auftraggeber nachweislich bereits vor der Vorstellung durch TOK UG durch eigene andere Recruiting-Aktivitäten einschließlich persönlicher Empfehlung im Hinblick auf die zu besetzende Position Kontakt zu dem betreffenden Kandidaten hatte und dies TOK UG unverzüglich nach Vorstellung des Kandidaten mitgeteilt hat. Eigene Recruiting-Aktivität stellt hingegen nicht dar, dass der Kandidat in der Vergangenheit bereits als Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder im Rahmen einer Station des Referendariats tätig war.

4.3 Das Vermittlungshonorar ist auch verdient, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Vorstellung eine Anstellung in einer vergleichbaren Position erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Vermittlungsleistungen von TOK UG nicht mitursächlich für die Anstellung waren. Das Vermittlungshonorar ist unabhängig davon verdient, ob der Kandidat zwischenzeitlich vom Auftraggeber abgelehnt, der Bewerbungsprozess dadurch unterbrochen und anschließend im Wege des direkten Kontakts wieder aufgenommen wurde.

4.4 TOK UG vermittelt keine Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen von TOK UG vorgestellten Kandidaten abweichend vom Stellenprofil für eine solche Tätigkeit einstellt und demgemäß das Entstehen eines Honoraranspruchs von TOK UG vereitelt, vereinbaren die Parteien hiermit, dass TOK UG ein Anspruch auf ein Vermittlungshonorar auf Basis des dann vereinbarten Bruttojahreseinkommens zusteht, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach seiner Anstellung als Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt, Verwaltungsjurist oder in einer vergleichbaren Position angestellt wird.

4.5 Für den Fall, dass das Anstellungsverhältnis mit dem vermittelten Kandidaten vor Ablauf einer vereinbarten Probezeit gekündigt wird, ist TOK UG zur Rückzahlung des Vermittlungshonorars verpflichtet, wenn der Auftraggeber dies innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Textform verlangt.

5. Fälligkeit des Honorars; Information- und Auskunftspflicht

5.1 Das TOK UG zustehende Honorar versteht sich netto und ist damit zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer zu entrichten. Das Zahlungsziel beträgt 21 Kalendertage ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.

5.2 Der Auftraggeber wird TOK UG das Bruttojahreseinkommen, den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und die Probezeit des Kandidaten innerhalb einer Woche nach Vertragsschuss schriftlich (Status-Update, Placement loggen oder E-Mail genügt) mitteilen. Er soll hierbei auch seine Rechnungsadresse angeben. Auf Verlangen von TOK UG ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Berechnung des Vermittlungshonorars nötigen Daten durch (ggfs. auszugsweise) Vorlage des Anstellungsvertrages nebst zugehöriger weiterer Abreden oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. In begründeten Fällen kann TOK UG verlangen, das angegebene Bruttojahreseinkommen mittels Lohnabrechnungen oder vergleichbare Unterlagen der ersten 12 Monate zu kontrollieren und gegebenenfalls Differenzen nachberechnen.

6. Verschwiegenheitspflicht

6.1 Personalprofile und persönliche Daten von Kandidaten sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm vorgestellten Kandidaten Stillschweigen zu bewahren. Referenzauskünfte dürfen nur nach Rücksprache mit dem vorgestellten Kandidaten eingeholt werden.

6.2 Gibt der Auftraggeber die Daten eines Kandidaten an Dritte weiter und erhält dieser dort eine Anstellung, ist der Auftraggeber TOK UG zum Ersatz des entgangenen Honoraranspruchs verpflichtet. Verlangt TOK UG Schadensersatz, richtet sich dieser nach dem Honoraranspruch, welchen TOK UG bei erfolgreicher Vermittlung an den Auftraggeber ausgehend von dem im Stellenprofil im Mittelwert benannten Bruttojahresgehalt hätte beanspruchen können. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn TOK UG einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.

6.3 Weitergehende Vorgaben des Datenschutzes bleiben unberührt.

7. Verfügbarkeit, Haftungsausschluss bzw. -beschränkung

7.1 TOK UG gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, auf denen die Server wegen routinemäßiger und zuvor angekündigter Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Einflussbereiches von TOK UG nicht verfügbar sind.

7.2 TOK UG haftet unbegrenzt für Schäden, die von TOK UG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet TOK UG bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht, so genannte Kardinalpflicht im Sinne der Rechtsprechung, ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie sich deswegen regelmäßig verlassen dürfen.

7.3 Eine bestehende Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.4 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach §§ 44, 44a TKG und bei Übernahme einer Garantie, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von TOK UG entsprechend.

8. Beendigung des Vertrages

8.1 Der jeweilige Vermittlungsauftrag endet automatisch mit einer erfolgreichen Vermittlung und der damit erfolgten Stellenbesetzung. Eine Kündigung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann die Position aber eigenständig besetzen oder unbesetzt lassen. In diesem Fall wird er die Vakanz selbst unverzüglich deaktivieren oder TOK UG in Textform informieren.

8.2 Der Rahmenvertrag kann von TOK UG mit einer Frist von vier Wochen, vom Auftraggeber ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung des Auftraggebers kann etwa per Post an die TOK talent operating knowledge UG oder per E-Mail an service@tok-equipment.com gesendet werden. Zudem stellt TOK UG auf der Plattform einen Kündigungsbutton bereit. Zum Schutz der Daten vor unbefugten Dritten behält TOK UG es sich vor, eine Identitätsfeststellung vorzunehmen, z. B. durch Abfrage des Benutzernamens und der bei TOK UG registrierten E-Mail-Adresse.

8.3 Die Kündigung des Rahmenvertrages lässt bestehende Vermittlungsaufträge unberührt, sodass TOK UG ein Honoraranspruch auch zusteht, wenn eine Anstellung erst später erfolgt.

8.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung oder eines einzelnen Vermittlungsauftrages bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung nicht nur eines einzelnen Vermittlungsauftrages durch TOK UG liegt insbesondere vor, wenn ein Auftraggeber wiederholt irreführende oder anderweitig rechtswidrige Stellenprofile eingestellt hat, wiederholt Kontaktdaten oder Ansprechpartner in das Unternehmensprofil angegeben hat oder Anhaltspunkte vorliegen, dass die ausgeschriebene Stelle gar nicht mit von TOK UG vorgestellten Kandidaten besetzt werden soll.

9. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

9.1. TOK UG erhält für die Dauer des Rahmenvertrages vom Auftraggeber die Erlaubnis, auf der Webseite https://tok-equipment.com und in den TOK UG-Apps für iOS und Android das Logo und den Namen des Auftraggebers zu verwenden. Die Erlaubnis ist jederzeit widerruflich.

9.2 Soweit TOK UG Logo und Name des Auftraggebers auch bei Presse- und Marketingaktivitäten, insbesondere für Werbezwecke bei Flyern und Roll-Up Displays, nutzen will, wird eine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers eingeholt.

10. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

TOK UG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung widerspricht. Bei der Bekanntgabe der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird TOK UG auf die Frist und die Folge der Nichterhebung eines Widerspruchs hinweisen.

11. Sonstiges

11.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und TOK UG zur Unterstützung bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn TOK UG dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart.

11.3 Erfüllungsort ist der Sitz von TOK UG.

11.4 Als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, vereinbaren die Parteien den Sitz der Geschäftsleitung von TOK UG in Düsseldorf.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche Regelung treten, die den mit der unwirksamen und lückenhaften Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht, aber wirksam ist. Dasselbe soll im Falle einer Lücke gelten.

Stand: 1. September 2023

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